Impfpflicht gegen Masern ab 1. März 2020

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung die Impfquote erhöhen und mittelfristig die Masern in Deutschland eliminieren. Bei Kindern muss der Impfnachweis vor der Aufnahme in eine Kita oder Schule nachgewiesen werden. Auch Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen oder Gemeinschaftseinrichtungen, Erzieher, Lehrer und Pflegepersonen müssen ihren Impfschutz nachweisen. Bitte informieren Sie sich auf Ihrem Impfausweis über Ihren Impfschutz. Wenn Sie unsicher sind, bringen Sie den Ausweis mit in die Praxis, wir beraten Sie gerne.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bildquelle: iStock-1030027800

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